"Berufsaufgaben des Beratenden Ingenieurs sind die unabhängige eigenverantwortliche technische und wirtschaftliche Planung und Prüfung ingenieurtechnischer Vorhaben. Sachverständigentätigkeit und Mitwirkung bei Forschungs- und Entwicklugsaufgaben sind für uns selbstverständlich.
Hierzu gehören Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Prüfung und Ausführung zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung der technischen Vorhaben."
§ 6 (1) Ingenieurgesetz M-V
Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in folgenden Bereichen:
- Siedlungswasserwirtschaft / Ver- und Entsorgung
- Straßenbaumaßnahmen / Verkehrsanlagen
- Gewässerrenaturierung / Wasserbau
- Deponietechnik / Altlastensanierung / Rückbau
- Stadtsanierung / Dorferneuerung
- Sicherheitskoordination
- Fachgutachten (u.a. Drainagen und Natursteinpflasterarbeiten)
|
|
|